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Ausführungen
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- Für Kernbohrungen von 55 bis 240 mm Durchmesser geeignet
- Schnelle Montage
- Einfach und kostengünstig
- Leichte Nachinstallation
- Halogen- und lösemittelfrei
- Nachträglicher Einbau jederzeit möglich
Die genauen Angaben zum Schott entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bauartgenehmigungen Z-19.53-2374 und Z-19.53-2382.
- Wand und Decken Durchführungen Brandschutzsteine feuerbeständig Z-19.53-2374
- Wand und Decken Durchführungen Brandschutzstopfen feuerhemmend (fh) 30 Minuten, hochfeuerhemmend (hfh) 60 Minuten, feuerbeständig (fb) 90 Minuten Z-19.53-2382
- Produktzulassung Brandschutzmasse Kombi Z-19.11-2101
Zur Verarbeitung im System [E1.1] mit Brandschutzsteine und -stopfen [E1.1]
Brandschutzstopfen:
- Feuerwiderstandsklasse feuerhemmend (fh) 30 Minuten, hochfeuerhemmend (hfh) 60 Minuten, feuerbeständig (fb) 90 Minuten
- Für Wand- und Deckendurchführungen von elektrischen Leitungen und für Kupferrohre bis 28 mm Durchmesser bzw. Stahlrohre bis 54 mm Durchmesser (Rohre nur bei Steinen)
Brandschutzsteine:
- Feuerwiderstandsfähig: feuerbeständig (fb) 90 Minuten
- Für Wand- und Deckendurchführungen von Mischbelegungen aus elektrischen Leitungen, brennbaren und nichtbrennbaren Rohren.
- Brandschutzstopfen werden einfach je nach Kernbohrungsdurchmesser ausgewählt und beidseits der Wand oder Decke eingebaut und die Kabelzwischenräume mit Brandschutzmasse Kombi verschlossen.
- Rechteckige Öffnungen werden mit den Brandschutzsteinen verschlossen. Diese müssen stramm und lagenweise, mit einem Versatz der Vertikalfugen eingebaut werden.
RAL Farbwert auswählen
ACHTUNG: Die Bildschirmdarstellung der Farbe weicht vom wirklichen Farbton ab!